Praxis für Ergotherapie

in Winterthur

Die ergo32 – Praxis für Ergotherapie ist eine etablierte Ergotherapie Praxis in Winterthur. Unser Team und unsere Praxis zeichnet sich durch ein breites Interessen- und Fachspektrum aus. Dabei gehen wir individuell auf die Bedürfnisse unserer KlientInnen ein und leben eine enge Zusammenarbeit mit unseren zuweisenden ÄrztInnen und Fachstellen, um den Gesundheitsprozess optimal zu gestalten.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist uns wichtig, um eine Behandlung patientenspezifisch, nach medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten effizient und erfolgreich durchführen zu können. Dabei sind uns ein regelmässiger Austausch sowie klare Absprachen mit ÄrztInnen und zuweisenden Stellen sehr wichtig. In der Ergotherapie werden spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung gezielt und ressourcenorientiert eingesetzt.

Therapieangebot

Unser Therapieangebot richtet sich an Erwachsene und Kinder, die vorübergehend oder längerfristig durch unfall- oder krankheitsbedingte, physische sowie psychische Schwierigkeiten, in ihrer Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Die Therapie kann in Einzel- oder Gruppenbehandlungen stattfinden.

Ziele und Mittel der Ergotherapie

Die sorgfältige Erfassung des Menschen in seiner gesamten Lebenssituation ist Voraussetzung für therapeutisches Planen und Behandeln. Das primäre Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist immer die Verbesserung oder das Erhalten der Handlungsfähigkeit der PatientInnen in ihrem persönlichen, sozialen und beruflichen Lebensbereich.

Im ganzen Prozess stehen die Qualitätssicherung und die Patientenzufriedenheit im Vordergrund. Die kontinuierliche Überprüfung des Behandlungsverlaufes garantiert ein individuelles, dem Genesungsprozess angepasstes Behandlungsprogramm.

Anmeldung und Finanzierung

Um von einer ergotherapeutischen Behandlung profitieren zu können, wird eine Verordnung benötigt. Diese wird Ihnen von ihrem/ihrer behandelnden ÄrztIn zugestellt. Anschliessend dürfen Sie sich gerne per Telefon oder Mail für einen Ersttermin melden.

Die ergotherapeutische Behandlung gilt für die Versicherungen und Krankenkassen als Pflichtleistung und wird nach gewährter Kostengutsprache auf Grund der ärztlichen Verordnung direkt mit den Kostenträgern gemäss Tarifvertrag abgerechnet.